Bin gestern nach etlichen Jahren mal wieder im Kino gewesen.
Als ich mir zuvor die Webseite dieses Kinos angesehen habe, fiel mir auf, dass in deren „Hausordnung“ steht, dass „Schmuggler“ unerwünscht seien.
Das Kino sei ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb, welcher es ablehne, dass Gäste mitgebrachte Snacks und Getränke in deren Räumen verzehrten. Solche Gäste müssten damit rechnen, dass sie vom „Hausrecht“ Gebrauch machten und ihnen den Zutritt verwehrten.
Nun kann ich das einerseits irgendwie verstehen.
Andererseits: ich finde die Eintrittspreise schon recht heftig.
Die Preise für Getränke und Snacks sind allerdings so astronomisch und überzogen, dass ich nie auf die Idee käme, mir dort etwas zu kaufen.
Mich erinnert das nun ziemlich an Fitnessstudios. Auch dort wird das Mitbringen von Getränken etc. oft verboten. Gerichte haben diesem Treiben allerdings schon widersprochen und das Mitbringen von eigenen Getränken etc. ausdrücklich erlaubt.
Weiß jemand, wie die Rechtslage im Kino aussieht?